FAQs

Wie erhalte ich eine logopädische Therapie?

Eine sprachtherapeutische Behandlung findet immer auf ärztliche Anordnung statt. Folgende Ärzte stellen bei Bedarf eine Heilmittelverordnung für die Logopädie aus.
• HNO- Ärzte
• Kinderärzte
• Kieferorthopäden
• Allgemeinärzte
• Kinder- und Jugendpsychiater/innen
• Phoniater
• Pädaudiologen
• Zahnärzte
• Hausärzte
• Internisten
• Neurologen

Wie bekomme ich einen Termin?

Nach der Ausstellung einer Heilmittelverordnung ist diese 28 Tage gültig. Sie können telefonisch einen Termin mit uns vereinbaren. Bitte nutzen Sie auch die Möglichkeit der unverbindlichen Kontaktaufnahme auf unserer Homepage-Startseite über den Button “Therapieanfrage stellen“.

Wer übernimmt die Kosten der Behandlung?

Logopädische und Sprachtherapeutische Leistungen sind Teil der medizinischen Grundversorgung und werden von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen.
Vom Gesetzgeber wird eine Eigenbeteiligung nach Vollendung des 18. Lebensjahres vorgeschrieben. Diese Errechnet sich aus 10 Euro Rezeptgebühr und 10 % des gesamten Verordnungswertes. Die anfallenden Kosten sind an die Praxis Sprechfreude zu bezahlen.
Bei gesetzlich Versicherten mit einer Zuzahlungsbefreiung übernimmt die Krankenkasse den vollen Rechnungsbetrag.

Mit Privatpatienten wird zu Beginn der Therapie ein Behandlungsvertrag über die Höhe der Behandlungskosten abgeschlossen. Der Patient erhält nach erbrachter Leistung die Rechnung für die Behandlungskosten.
Heilmittelbehandlungen werden nicht immer vollständig von der privaten Krankenkasse und/ oder Beihilfestelle übernommen, bitte informieren Sie sich vor unserer Zusammenarbeit bei Ihrer Kasse.

Wie lange dauert eine Behandlung und wie oft findet sie statt?

Die Therapiezeit richtet sich nach den Angaben auf der vom Arzt ausgefüllten Heilmittelverordnung. In der Regel dauern die Therapiestunden 45 Minuten bei einer Therapiefrequenz von 1-3mal die Woche, hierbei bestimmt das Störungsbild den Umfang und die Dauer der Behandlung.

Wo findet die Therapie statt?

Die Therapien finden in unseren barrierefreien Räumlichkeiten statt. Für Patienten, die in ihrer Mobilität eingeschränkt sind, bieten wir auf ärztliche Verordnung selbstverständlich Haus- und Heimbesuche in unserem Einzugsgebiet an.

Was sind IGEL-Leistungen?

IGEL- Leistungen sind individuelle Gesundheitsleistungen, die wir für Sie individuell gestalten. Diese Leistungen werden nicht von den gesetzlichen Krankenkassen erstattet. Sprechen Sie uns gerne an.
Vor dem Gebäude  stehen Ihnen kostenfreie Parkplätze zur Verfügung. Die gesamte Praxis ist barrierefrei.